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Kompaktes Wissen

Das BFSG erklärt

Mit unserer neuen Ratgeberserie Hands on Marketing beleuchten wir, was Marketer jetzt wirklich wissen müssen – praxisnah, verständlich und auf den Punkt. In der zweiten Ausgabe werfen wir einen Blick auf das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - kurz BFSG. Wir schauen welche Unternehmen vor allem betroffen sind und welche Pflichten aber auch Chancen daraus entstehen. 

Unser Dreiklang aus  Workbook - Webinar - Vertiefung liefert den kompakten Einstieg.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Warum ein Gesetz für Barrierefreiheit?

Das BFSG soll europaweit einheitliche Standards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen schaffen, die seit dem 28. Juni 2025 angeboten werden. Es setzt dafür die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um, den European Accessibility Act (EAA). Dafür enthält das Gesetz auch Anforderungen, die für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gelten. Betroffen sind also auch Onlineshops im E-Commerce.

Was versteht man unter Barrierefreiheit?

Mit dem BFSG verfolgt der Gesetzgeber unter anderem das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu bestimmten digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Das heißt: unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Fähigkeiten. Auch Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien sollen keine Rolle spielen. Dementsprechend sind Verbraucherprodukte und Verbraucherdienstleistungen nach dem BFSG barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Einschränkungen ohne besondere Erschwernis auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dafür muss eine Wahrnehmung immer über mindestens zwei Sinne möglich sein. Zum Beispiel müssen Texte nicht nur lesbar, sondern auch hörbar sein. Vereinfacht gesagt ist eine Website immer dann barrierefrei, wenn sich die Einschränkungen der User nicht negativ auf die Nutzung auswirken.

Welche Regeln gelten für wen?

Das BFSG definiert klar, welche Verbraucherprodukte und Verbraucherdienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen – und welche nicht.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen und welche nicht?

Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem:

  • Hardwaresysteme für Verbraucher wie Computer, Smartphones oder Tablets
  • Selbstbedienungsterminals wie Geld- oder Ticketautomaten
  • Smart-TVs oder E-Book-Lesegeräte

Zu den Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, gehören unter anderem

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Online-Shops und Online-Buchungs-Tools für Termine)  
  • Telekommunikationsdienste
  • Websites, Apps und elektronische Ticketdienste von Verkehrsunternehmen
  • Bank- und Finanzdienstleistungen für Verbraucher

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausgenommen vom BFSG sind unter anderem Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wenn sie zu einer grundlegenden Veränderung des Produkts führen, sodass es nicht mehr den beabsichtigten Zweck erfüllt. Hinzu kommen zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und danach nicht mehr aktualisiert werden – zum Beispiel Videos oder Podcasts. Auch Inhalte auf Websites und Apps, die nur als Archiv dienen und nicht mehr aktualisiert werden, fallen nicht unter das BFSG. Das gilt zudem, für Inhalte von Dritten, die nicht unter der Kontrolle des Anbieters stehen, beispielsweise Kommentare und Bewertungen in Online-Shops – sofern diese nicht verwaltet und bearbeitet werden. Außerdem können Unternehmen von bestimmten Anforderungen befreit werden, wenn die Umsetzung nachweislich unverhältnismäßig ist.

Welche Rolle spielt die Unternehmensgröße?

Das hängt vom Kontext ab. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter zwei Millionen Euro sind nur bei Dienstleistungen von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen. Stellen diese sogenannten Kleinstunternehmen Produkte her, die im BFSG genannt werden, sind sie zur Barrierefreiheit verpflichtet.

1. Auftakt: Das Workbook "Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)"

Die Grundlagen und Hintergründe zum neuen Gesetz und was das BFSG für Unternehmen bedeutet, welche Pflichten daraus entstehen und wie sich die Vorgaben erfolgreich umsetzen lassen, erklärt unser Workbook mit 

  • einer Erläuterung der vier POUR-Prinzipien der Barrierefreiheit

  • einer anschaulichen Übersicht, welche Unternehmen betroffen sind und welche nicht

  • Tipps und auch Warnhinweise vor Siegeln und Tools im Markt sowie weiterführenden Links

  • einer Übersicht, wo Unternehmen Unterstützung bekommen und einer abschließenden Checkliste 

WORKBOOK DOWNLOADEN

Wie überprüfen sie ihren Internetauftritt auf Barrierefreiheit?

Was müssen Betreiber von Onlineshops und betroffenen Websites umsetzen?

Es gibt eine ganze Reihe an automatisierten Tests, die je nach Anbieter kostenfrei oder kostenpflichtig sind. Eine Liste mit unterstützenden Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web bietet zum Beispiel die Website des World Wide Web Consortium (W3C). Weitere Möglichkeiten sind unter anderem der BITV-Test sowie die Schnelltests des Projekts BIK für Alle und der Stiftung barrierefrei kommunizieren. Solche Tests liefern jedoch nur einen groben Eindruck und keine vollständige Analyse. Diese ist deutlich aufwändiger und wird von Website-Experten manuell durchgeführt.

Ein weiterführender Artikel im Handelsblatt, in dem Anna Jarosch von EyeAble aufzeigt, warum viele Websites trotz gesetzlicher Pflicht noch nicht barrierefrei sind... 

Wie gestalten Sie ihr Angebot barrierefrei?

Menschen mit Einschränkungen stoßen in einer nicht barrierefreien Online-Welt auf viele Hürden. auf viele Hürden. Die Vorgaben aus dem BFSG können durch Umsetzung der technischen Standards der europäischen Norm EN 301 549 erfüllt werden, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 verweist. Diese legt internationale Standards für die digitale Barrierefreiheit fest. Sie basieren auf vier Prinzipien – den sogenannten POUR-Prinzipien. Wer diese umsetzt, ermöglicht seiner Zielgruppe einen barrierefreien Zugang.

  • Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder
  • Untertitelung und Audiodeskription für Videos und andere Multimedia-Inhalte
  • Möglichkeit zur Vorlesefunktion oder Textausgabe
  • Verwendung von ausreichenden Farbkontrasten
  • Tastatur- oder Sprachsteuerung als gleichwertige Alternative zur Mausbedienung
  • Ausreichend Zeit für Interaktionen
  • Eindeutige Navigationsstrukturen mit klaren Orientierungshilfen
  • Eine logisch nachvollziehbare Tabulator-Reihenfolge zur strukturierten Navigation
  • Verwendung von klarer, leicht lesbarer Sprache, möglichst ohne Fachjargon
  • Integration von Hilfetexten, Erklärungen oder Anleitungen bei Bedarf
  • Konsistente Gestaltung von Interaktionselementen (z. B. Buttons, Formulare)
  • Fehlermeldungen, die klar beschreiben, was nicht funktioniert hat und wie das Problem behoben werden kann
  • Einsatz einer korrekten semantischen Struktur
  • Verzicht auf Technologien, die nicht universell unterstützt werden
  • Sichergestellte Kompatibilität mit Hilfsmitteln wie Screenreadern, Braillezeilen und Vergrößerungshilfen

Wie weisen Unternehmen ihre Barrierefreiheit nach?

Ob eine Website barrierefrei ist, lässt sich auf den ersten Blick nicht erkennen. Im Internet sind seit Inkrafttreten des Gesetzes immer mehr Prüfsiegel zu sehen, die zum Beispiel im Footer einer Website die Barrierefreiheit nachweisen sollen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit weist jedoch darauf hin, dass nach ihrem Wissen kein für das BFSG passendes Siegel existiert. Stattdessen schreibt das BFSG das Erstellen und Bereitstellen einer Barrierefreiheitserklärung vor, die den Stand der Barrierefreiheit wiedergibt. Eine solche Erklärung sollte von jeder Seite des Web- oder Appinhalts auffindbar sein. Daher wird diese in der Regel ebenfalls im Footer platziert.

Die Speaker des Webinars

2. Vertiefung: Das Webinar

29. Juli 2025 - 11 bis 12 Uhr

Titel: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was Unternehmer und Marketer wissen müssen

Als fester Bestandteil von Hands on Marketing bieten wir gemeinsam mit der Handelsblatt Media Group und der eigenen "How to Business"- Plattform ein praxisorientiertes Webinar zum Thema "BFSG" an. 

Im Webinar erklärt Anna Jarosch, Expertin der Softwarefirma Eye-Able und selbst betroffen aufgrund einer verminderten Sehkraft, was das BFSG für Unternehmen bedeutet, welche Pflichten daraus entstehen und wie die Vorgaben erfolgreich umgesetzt werden können. István Fancsik, Rechtsanwalt mit Fokus auf IT-, Datenschutz- und Technologierecht, ergänzt das Webinar um die rechtliche Perspektive: Er erläutert die konkreten regulatorischen Anforderungen, zeigt auf, welche digitalen Angebote betroffen sind, welche Risiken bei Nichtbeachtung entstehen – und wie Unternehmen rechtssicher vorgehen können. Als erfahrener Berater internationaler Digitalprojekte und regelmäßiger Publizist zum Thema digitale Barrierefreiheit bringt er sowohl juristisches Fachwissen als auch Praxiserfahrung ein.

Learning Points:

  • Einführung: Was gilt für wen?
  • Die Pflichten: Was müssen Unternehmen konkret umsetzen?
  • Erfahrungen aus der Praxis: Wie gelingt Barrierefreiheit?

Moderation: Anja Lange, Moderatorin, Präsentationscoach & Medientrainerin

Hier geht es zur Aufzeichnung des Webinar vom 29. Juli 2025

3. Verlängerung: Die Masterclass zum Thema

Barrierefreiheit umsetzen – Das BFSG verstehen und anwenden​ 

Dieser Kurs vermittelt die zentralen Kompetenzen, die für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erforderlich sind – von den rechtlichen Vorgaben, über das technische Verständnis barrierefreier Gestaltung bis hin zu praktischen Anwendungsbeispielen.

  • 4 Kapitel
  • 17 Videos
  • 3 Std. Lernzeit

Alle Marketing Club Mitglieder erhalten 20% auf die Masterclass. Bitte wenden Sie sich direkt in der BVMC-Geschäftsstelle für den Rabattcode. 

Jetzt die Masterclass buchen

Weiteres Vertiefungsangebot EXKLUSIV für Marketing Club Mitglieder

Im Rahmen unserer Hands On Marketing-Reihe zum BFSG-Thema bieten wir als BVMC speziell für unsere Mitglieder der Marketing Clubs ein zusätzliches Vertiefungsangebot, das wir mit den beiden Referent:innen des Webinars für euch erarbeitet haben:

  • Kostenloses Beratungsgespräch bei Eye Able mit individueller Bedarfsanalyse
  • Rabatt von 10% auf ein individuelles Angebot bei Eye Able (je nachdem welche Tools interessant sind)
  • Optional: Anfrage einer rechtlichen Ersteinschätzung durch Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Codes können in der BVMC-Geschäftsstelle unter info@bvmc.de erfragt werden. 



Häufig gestellte Fragen

Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz definierten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Der Gesetzgeber hat extra eine neue Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) als Anstalt öffentlichen Rechts geschaffen. Die Behörde mit Sitz in Magdeburg hat ihre Arbeit zum 28. Juni 2025 aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der Regelungen zu überprüfen. Damit ist die MLBF auch Anlaufstelle für Verbraucher und Verbände, die einen Verstoß geltend machen wollen. Zudem können Mitbewerber gegen Verstöße vorgehen.

Stellt die Marktüberwachsungsbehörde Verstöße fest, kann sie anordnen, das entsprechende Produkt oder die betroffene Dienstleistung zurückzurufen oder einzustellen. Darüber hinaus drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, müssen also mit Sanktionen, rechtlicher Haftung und direkten Imageschäden rechnen.

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Im Netzwerk des Bundesverband Marketing Clubs e.V. sind zurzeit 12.000 Mitglieder in knapp 60 regionalen Marketing Clubs vertreten. Die Clubs sind die Kompetenzzentren für das Marketing in ihrer Region und die Plattform für beruflich Gleichgesinnte vor Ort.

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